Begriffe A-Z

Dieses Glossar bietet Ihnen Begriffsdefinitionen zu den im Portal vorkommenden Termini aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation und wird regelmäßig aktualisiert. Die Glossarbegriffe sind alphabetisch geordnet.

Dauer der Förderung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Vollzeitmaßnahmen dürfen in der ... Regel bis zu 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen in der Regel bis zu 48 Monate dauern (Förderungshöchstdauer). Findet die Förderung nicht in einem zusammenhängenden Kurs oder Lehrgang statt, sondern gliedert sich in mehrere Teile, dann müssen sämtliche Teile innerhalb eines bestimmten Zeitraumes absolviert werden. Dieser maximale Zeitraum beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate. Werden Maßnahmen abwechselnd in der Vollzeit- und Teilzeitform absolviert, dann werden die Förderungshöchstdauer und der maximale Zeitrahmen individuell von der zuständigen Behörde festgelegt.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 8, 2009)

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Doppelter Abiturjahrgang / G8

Seit 2007 wurde die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur von bisher dreizehn auf zwölf Jahre (G8) sukzessive in den Ländern, ... bis auf Rheinland-Pfalz, eingeführt. In den Jahren 2011 bis 2013 waren Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen von den doppelten Abiturjahrgängen betroffen. Um eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu erreichen, gibt es zum Beispiel bei den Quotenberechnungen diesbezüglich Bereinigungen.

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Drittmittel

Drittmittel sind Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der ... Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Drittmittel können der Hochschule selbst, einer ihrer Einrichtungen (z. B. Fakultäten, Fachbereichen, Instituten) oder einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Hauptamt zur Verfügung gestellt werden. In der Hochschulfinanzstatistik werden aber grundsätzlich nur solche Mittel erfasst, die in die Hochschulhaushalte eingestellt bzw. die von der Hochschule auf Verwahrkonten verwaltet werden.
(Quelle: Bundesbericht Forschung und Innovation 2026)

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Durchführungsbetrachtung

Die Statistiken zu den Ausgaben für FuE werden sowohl bei den finanzierenden Institutionen (Finanzierungsbetrachtung) als ... auch bei den forschenden Einrichtungen erhoben. Die Durchführungsbetrachtung erfasst Mittel für FuE-Aktivitäten dort, wo die Forschung durchgeführt wird, das heißt in Unternehmen, in Forschungseinrichtungen (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) oder an Hochschulen. Die Daten stammen aus Erhebungen, in denen die forschenden Einrichtungen zu ihren Ausgaben für FuE befragt werden. Zusätzlich werden bei der Durchführungsbetrachtung die Finanzierungsquellen der Forschung erhoben. (siehe auch Finanzierungsbetrachtung).
(Quelle: Bundesbericht Forschung und Innovation 2026)

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